Großbritannien ist für deutsche Auswanderer seit dem Brexit zu einem komplizierteren Ziel geworden – und zugleich zu einem der interessantesten. Die unbegrenzte Freizügigkeit ist mit dem 31. Januar 2020 entfallen, der Zuzug ist an Visakategorien geknüpft, die bürokratisch anspruchsvoll sind. Zugleich hat das britische Non-Dom-Regime, das 2024 und 2025 tiefgreifend reformiert wurde, nach wie vor einzigartige Vorteile für Neueinwanderer. Auswandern nach Großbritannien lohnt sich heute für eine präzise definierte Klientel: global vermögende Privatpersonen, Führungskräfte mit internationalem Bezug und Unternehmer, für die London als Marktplatz unverzichtbar bleibt.

Die Neuordnung nach der Non-Dom-Reform

Im April 2025 hat das Vereinigte Königreich sein Jahrhunderte altes Non-Dom-Regime tiefgreifend umgestaltet. Das ursprüngliche, auf dem Konzept des Domicile beruhende System wurde durch ein neues, residenz­basiertes Regime ersetzt: Foreign Income and Gains (FIG) Regime. Neueinwanderer, die in den vergangenen zehn Jahren nicht im Vereinigten Königreich steuerlich ansässig waren, profitieren während der ersten vier Jahre ihrer Ansässigkeit von einer vollständigen Steuerfreiheit auf ausländische Einkünfte und Kapitalgewinne – unabhängig davon, ob diese auf die Insel überwiesen werden oder nicht.

Das bedeutet für das Auswandern nach Großbritannien einen erheblichen Vorteil in der Einstiegsphase: Wer in den ersten vier Jahren nach Ankunft noch globale Vermögen realisieren oder ausschütten muss, tut das potenziell völlig steuerfrei im Vereinigten Königreich. Nach Ablauf der vier Jahre endet diese Vergünstigung, und der Betroffene unterliegt der regulären weltweiten Besteuerung.

Warum die Reform trotzdem attraktiv bleibt

Die alte Remittance-Regelung, unter der ausländische Einkünfte für lange Zeit steuerfrei blieben, solange sie nicht auf die Insel flossen, war das attraktivste Element. Die neue Vier-Jahres-Regel ist strenger, dafür aber vollständig ohne Remittance-Bedingung – man kann alle Einkünfte nach London verfrachten und dort nutzen. Für kürzere Aufenthalte, für Frühphasen großer Vermögensumstrukturierungen und für gezielte Exit-Events (etwa den Verkauf eines Unternehmens) ist das Regime weiterhin hochinteressant.

Für wen sich das Auswandern nach Großbritannien eignet

Der Global Executive und Konzernentscheider

Für Führungskräfte internationaler Konzerne, die mit London als Hauptdienstort arbeiten und zusätzlich bedeutende außerbritische Einkünfte haben, ist das FIG-Regime passgenau. Die Bezüge aus britischer Quelle werden regulär besteuert, ausländische Bonuszahlungen, Aktienoptionen oder Investitionsrenditen bleiben vier Jahre lang außen vor.

Der Unternehmer vor einem Exit

Wer nach vorheriger Nicht-Ansässigkeit ins Vereinigte Königreich zieht und in den ersten vier Jahren einen großen Veräußerungserlös aus einer Auslandsbeteiligung realisiert, kann diesen im Vereinigten Königreich steuerfrei vereinnahmen. Für Mandanten, die einen geplanten Unternehmensverkauf mit einem Wohnsitzwechsel koordinieren können, ist das ein außergewöhnlich günstiges Fenster.

Der vermögende Privatier mit London-Affinität

London bleibt einer der kulturell und wirtschaftlich dichtesten Orte der Welt. Wer diese Dichte sucht – die Kunstszene, die Bildungseinrichtungen, die internationalen Schulen auf höchstem Niveau, die medizinische Infrastruktur – findet mit London ein Lebensumfeld, das in Europa konkurrenzlos ist.

Die Vier-Jahres-Uhr

Das FIG-Regime läuft strikt zeitlich: Vier komplette UK-Steuerjahre nach der Ankunft. Danach fällt der Neuankömmling in die volle britische Welteinkommensbesteuerung, mit Einkommensteuersätzen von bis zu 45 Prozent. Wer langfristig in Großbritannien leben will, muss die Zeit nach der Vier-Jahres-Frist sorgfältig planen – oder sich auf das hohe britische Steuerniveau einstellen.

Das Visasystem nach dem Brexit

Seit dem vollständigen Brexit ist die freie Niederlassung für EU-Bürger nicht mehr möglich. Der Zugang zum Auswandern nach Großbritannien führt über eine der definierten Visa-Kategorien.

Skilled Worker Visa

Der wichtigste Weg für Fachkräfte. Erforderlich sind ein Jobangebot von einem zugelassenen Arbeitgeber (Sponsor License), eine qualifizierende Tätigkeit auf mindestens RQF 6-Niveau (Bachelor oder höher) und ein Mindestgehalt, das je nach Beruf typischerweise bei 26.200 bis 38.700 GBP pro Jahr beginnt. Das Visum kann auf fünf Jahre gewährt werden, mit Option auf Settlement nach fünf Jahren Aufenthalt.

Global Talent Visa

Für anerkannt exzellente Spezialisten in Wissenschaft, Kunst, Digital Technology und anderen Feldern. Das Verfahren setzt einen Endorsement-Nachweis voraus, den eine der anerkannten Institutionen (Royal Society, Tech Nation, British Academy, Arts Council) ausstellt. Der Vorteil: Weniger Bürokratie, mehr Flexibilität, direkter Weg zu Settlement.

Innovator Founder Visa

Für Unternehmer mit innovativer Geschäftsidee. Das Verfahren ersetzt seit 2023 die früheren Entrepreneur-Visa und verlangt eine Prüfung durch einen zugelassenen Endorsing Body. Mindestkapital wurde abgeschafft; bewertet werden Innovation, Machbarkeit und Skalierbarkeit des Geschäfts.

High Potential Individual Visa

Seit 2022 können Absolventen bestimmter internationaler Universitäten (Top 50 weltweit) für zwei Jahre ohne Arbeitgeber-Sponsorship ins Vereinigte Königreich einreisen. Für junge Berufseinsteiger mit hervorragender Bildung ist das ein unkomplizierter Einstieg.

Visa-Optionen beim Auswandern nach Großbritannien
VisumVoraussetzungDauer
Skilled WorkerJobangebot, Mindestgehaltbis 5 Jahre
Global TalentEndorsement in Spezialfeldbis 5 Jahre
Innovator FounderInnovative Geschäftsideebis 3 Jahre
High Potential IndividualTop-50-Universitätsabschluss2–3 Jahre
Youth Mobility Schemebestimmte Staatsangehörigkeit, Alter 18–302 Jahre

London und die Provinz

Beim Auswandern nach Großbritannien stellt sich schnell die Frage nach dem Wohnort. Die Entscheidung prägt Alltag und Kosten erheblich.

London

Die Metropole ist für die meisten deutschen Auswanderer das naheliegendste Ziel. London bietet die internationalste Arbeitsumgebung Europas, eine schwer zu überbietende kulturelle Dichte und eine gut erreichbare Infrastruktur nach Deutschland. Die Kehrseite: Mietpreise, die selbst vermögende Mandanten regelmäßig überraschen. Eine Zweizimmerwohnung in zentralen Lagen (Zone 1-2) kostet monatlich zwischen 2.500 und 5.000 GBP; Familienhäuser in Hampstead, Notting Hill oder Chelsea leicht 10.000 GBP und mehr.

Die Home Counties und regionale Städte

Wer außerhalb Londons lebt, zahlt deutlich weniger für Wohnraum bei vergleichbarer Infrastrukturqualität. Cambridge, Oxford, Bath, Tunbridge Wells, Guildford – Städte mit ausgezeichneten Schulen, geringerer Dichte und angenehmer Lebensqualität. Der Arbeitsmarkt ist außerhalb Londons enger, was für Homeoffice-orientierte Mandanten kein Hindernis, für klassisches Pendeln nach London aber eine echte Frage ist.

Schottland, Wales und Nordirland

Edinburgh und Glasgow bieten für eine spezifische Klientel einen interessanten Mittelweg: internationale Städte mit eigenem Flair, deutlich geringeren Lebenskosten als London und guter Anbindung. Schottland hat zudem teils eigene Steuersätze (auf Einkommen), die in den oberen Einkommensbereichen leicht vom englischen Tarif abweichen.

Lebenshaltung und Gesundheitsversorgung

Die Lebenshaltungskosten variieren beim Auswandern nach Großbritannien erheblich nach Region. London rangiert unter den fünf teuersten Großstädten weltweit; die Provinz liegt oft 30 bis 40 Prozent darunter. Eine vierköpfige Familie braucht in London realistisch ein Brutto-Haushaltseinkommen von 150.000 GBP aufwärts, um die klassische Mittelklasse-Existenz mit guter Schule und angemessener Wohnlage zu führen.

Das Gesundheitssystem NHS ist kostenfrei für alle rechtmäßig Ansässigen, jedoch mit oft deutlichen Wartezeiten bei nicht-akuten Behandlungen. Privatversicherungen (Bupa, AXA, Vitality) sind bei Expats üblich, die NHS-Leistungen gezielt durch schnellere Wahlleistungen ergänzen wollen. Monatliche Beiträge liegen für eine Familie zwischen 200 und 800 GBP. Die Visa-Gebühr enthält zudem die Immigration Health Surcharge in Höhe von 1.035 GBP pro Person und Jahr, die den NHS-Zugang mitfinanziert.

Bildung ist einer der großen Stärken des Landes. Die besten britischen Schulen – Eton, Harrow, Westminster, St Paul's – gehören international zur Spitze. Die Kosten für Privatschulen liegen zwischen 30.000 und 55.000 GBP pro Kind und Jahr, zuzüglich Internatskosten bei boarding. Internationale Tagesschulen wie die German School in Richmond oder die französischen Lycées sind günstiger (15.000 bis 25.000 GBP).

Die Wegzugsperspektive aus Deutschland

Zwischen Deutschland und dem Vereinigten Königreich besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen, das nach dem Brexit weitgehend unverändert weiter gilt. Für natürliche Personen sind die Mittelpunktsregeln entscheidend; wer tatsächlich seinen Lebensmittelpunkt nach London verlegt, endet in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.

Beim Wegzug mit wesentlichen GmbH-Anteilen greift § 6 AStG. Seit 2022 ist die Stundungsregelung auf EU-/EWR-Staaten beschränkt; das Vereinigte Königreich gehört nach dem Brexit nicht mehr dazu. Die Wegzugsbesteuerung wird daher grundsätzlich sofort fällig, es sei denn, die Gesellschaftsstruktur wird vor dem Wegzug angepasst.

Die Synchronisierung von Steueraustritt und -eintritt

Wer den Übergang nach Großbritannien strategisch nutzen will – etwa mit einem Exit-Event im FIG-Zeitraum – muss den Wegzug aus Deutschland und den Eintritt in die britische Ansässigkeit sauber synchronisieren. Das britische Steuerjahr läuft von 6. April bis 5. April; der Eintritt in die britische Ansässigkeit wird durch Statutory Residence Test geregelt, der genaue Regeln zur Anzahl der Aufenthaltstage und zu den Bindungen an die Insel vorsieht. Hier lohnt sich präzise Planung.

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Fallstricke beim Auswandern nach Großbritannien

Die typischen Fehler drehen sich um den Statutory Residence Test, um die britische Steuererklärungspflicht und um die Wegzugsbesteuerung auf deutscher Seite. Der Statutory Residence Test bewertet automatisch die Anzahl der Aufenthaltstage, aber auch Bindungen wie Familie, Arbeit und Wohnsitz – ein UK-Aufenthalt von weniger als 90 Tagen kann bei starken Bindungen bereits zu Ansässigkeit führen, umgekehrt kann man bei 120 oder 180 Tagen unter Umständen nicht ansässig sein. Die Prüfung ist anspruchsvoll und sollte im Einzelfall mit einem UK-Steuerberater durchgesprochen werden.

Auf deutscher Seite bleiben die Regeln zur beschränkten Steuerpflicht von Belang; insbesondere Mieteinkünfte aus deutschem Immobilienbesitz bleiben in Deutschland steuerpflichtig, ebenso wie bestimmte Einkünfte aus deutschen Kapitalgesellschaften. Das muss mit der britischen Besteuerung sauber verrechnet werden.

Fazit

Auswandern nach Großbritannien bleibt trotz der Brexit-bedingten Hürden für die passende Klientel ein außerordentlich attraktives Ziel. Das neue Vier-Jahres-Regime für ausländische Einkünfte ist zwar weniger großzügig als das alte Non-Dom-System, bleibt aber in Europa eine der wenigen echten Ausnahmeregelungen für Neuankömmlinge. Wer London als Arbeits- oder Lebenszentrum braucht, wer einen Exit aus einem internationalen Unternehmen plant oder wer in der britischen Bildungslandschaft Kinder erziehen möchte, findet im Vereinigten Königreich ein Umfeld, das nach wie vor Weltspitze ist. Die Kosten sind hoch, die Visa-Hürden real, aber das Gesamtpaket kann sich für den richtigen Mandanten über vier bis zehn Jahre zu einer sehr lohnenden Station entwickeln.

Das neue FIG-Regime im Detail

Am 6. April 2025 ist das alte Non-Dom-Regime Großbritanniens nach über 200 Jahren Geschichte abgeschafft worden. An seine Stelle ist das Foreign Income and Gains Regime (FIG) getreten. Die Systematik ist fundamental anders als das alte Remittance-Prinzip.

Das FIG-Regime funktioniert wie eine zeitlich befristete Befreiung. Neue britische Steuerresidenten (die in den letzten zehn Steuerjahren nicht in Großbritannien steuer-resident waren) sind für die ersten vier Steuerjahre nach Zuzug von der britischen Besteuerung auf ausländische Einkünfte und Veräußerungsgewinne befreit. Voraussetzung: Es ist keine Anspruchnahme des alten Remittance-Basis-Status in den letzten zehn Jahren erfolgt.

Die Anwendung muss jährlich separat beantragt werden. In jedem der vier Jahre entscheidet der Steuerpflichtige, ob er die FIG-Befreiung nutzt oder die reguläre britische Besteuerung auf Welteinkommen wählt. Die Wahl hängt von der konkreten Einkommenssituation ab: Wer in einem bestimmten Jahr hauptsächlich britisches Einkommen hat, kann die FIG-Befreiung zurückhalten und später nutzen, wenn höhere ausländische Einkünfte anfallen.

Nach Ablauf der vier Jahre gilt die volle britische Besteuerung auf das Welteinkommen – keine Verlängerungsoption, keine Ausnahmen. Das macht Großbritannien zu einer Übergangsstation, nicht zu einem langfristigen Steueroptimierungsziel.

Die Inheritance Tax Reform

Parallel zur Abschaffung des Non-Dom-Regimes hat Großbritannien auch die Inheritance Tax (Erbschaftsteuer) reformiert. Das neue Regime besteuert das Welterbe von Personen, die in den letzten zwanzig Jahren mindestens zehn Jahre britische Steuer-Residenten waren (Long-term Resident Rule). Wer kürzer in Großbritannien ansässig war, unterliegt nur der Inheritance Tax auf britisches Vermögen.

Für Auswanderer bedeutet das: Die ersten zehn Jahre in Großbritannien bleibt das ausländische Vermögen außerhalb der britischen Erbschaftsteuer. Wer vor dieser Schwelle wegzieht, hat keine erweiterte Haftung. Wer länger bleibt, zieht sein Welterbe in den Anwendungsbereich der 40-Prozent-Inheritance-Tax.

Das macht die Planung komplex. Für vermögende Familien, die zwischen fünf und neun Jahren in Großbritannien bleiben, ist die Rechnung attraktiv. Für Familien, die langfristig bleiben wollen, ist das Land erbschaftsteuerlich weniger attraktiv als etwa Zypern (keine Erbschaftsteuer) oder die VAE (keine Erbschaftsteuer).

Visa-Optionen für deutsche Staatsbürger nach Brexit

Seit dem Ende der EU-Freizügigkeit (31. Dezember 2020) brauchen deutsche Staatsbürger für einen längeren Aufenthalt in Großbritannien ein Visum. Die wichtigsten Optionen sind das Skilled Worker Visa (für Fachkräfte mit Sponsoring durch britischen Arbeitgeber), das Innovator Founder Visa (für Gründer mit endorsed Business Plan), das Global Talent Visa (für Spezialisten in Wissenschaft, Technologie, Forschung), das Investor-Visum (seit 2022 eingeschränkt verfügbar) und verschiedene kurzzeitige Alternativen.

Für die meisten beruflich orientierten Auswanderer ist das Skilled Worker Visa der Standardweg. Mindestgehalt ab 38.700 Pfund jährlich (für bestimmte Berufe und Altersgruppen weniger), Sponsoring durch einen britischen Arbeitgeber mit Lizenz, Englisch-Nachweis. Das Visum wird für bis zu fünf Jahre erteilt, verlängerbar.

Der Weg zur Indefinite Leave to Remain (unbefristetes Aufenthaltsrecht) führt über fünf Jahre durchgehende Residenz unter einem qualifizierten Visum. Nach sechs Jahren insgesamt ist die britische Staatsbürgerschaft möglich, bei Beibehaltung der deutschen (seit der deutschen StAG-Reform 2024 problemlos möglich).

London gegen die Regionen

Die Entscheidung, wo in Großbritannien zu leben ist, wird oft unterschätzt. London ist eine Welt für sich – internationalste Stadt Europas, höchste Einkommen, höchste Lebenshaltungskosten. Eine Dreiraumwohnung in Zone 2 kostet 2.500 bis 4.500 Pfund monatlich, in zentraler Lage das Doppelte. Eine britische Grundschule (state school) ist kostenlos, aber mit dem richtigen Wohnsitz verbunden (die besten Schulen haben Wohnortgebundene Einzugsgebiete, die die Immobilienpreise in die Höhe treiben). Private Schulen kosten 20.000 bis 50.000 Pfund pro Kind jährlich.

Die Alternativen – Manchester, Edinburgh, Bristol, Oxford, Cambridge – sind deutlich günstiger. Manchester erlebt eine wirtschaftliche Wiederbelebung mit substantiellem internationalem Zuzug. Edinburgh kombiniert Finanzdienstleistungs-Fokus mit außergewöhnlicher Lebensqualität. Oxford und Cambridge sind auf ihre Universitäten ausgerichtet und für Familien mit akademischem Hintergrund attraktiv.

Für Auswanderer mit spezifischem beruflichem Grund in London ist die Hauptstadt die richtige Wahl – die Agglomerationsvorteile sind real. Für Auswanderer ohne solche Bindung sind die Regionen oft die rationalere Entscheidung, mit erheblichen Kostenvorteilen bei vergleichbarer Lebensqualität.