Der Wunsch, durch Auswandern Steuern zu sparen, ist für viele der erste und oft stärkste Beweggrund, das Thema überhaupt zu betrachten. Die deutsche Gesamtsteuer- und Abgabenquote gehört zu den höchsten der Welt; wer als Unternehmer, Freiberufler oder Vermögensinhaber die Rechnung aufmacht, stellt schnell fest, dass Jahr für Jahr substanzielle Summen verloren gehen, die in anderen Jurisdiktionen erhalten blieben. Wer jedoch ernsthaft Steuern sparen durch Auswandern möchte, muss sich früh mit den realen Voraussetzungen, Stolpersteinen und Kosten dieses Wegs beschäftigen – die Ersparnisse sind real, aber sie entstehen nicht automatisch.
Die Grundlogik der internationalen Besteuerung
Deutschland besteuert seine Steueransässigen nach dem Welteinkommensprinzip: Jede Einkunft, egal wo sie entsteht, unterliegt der deutschen Einkommensteuer. Wer seinen steuerlichen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Deutschland aufrechterhält, kann dem nicht entkommen – auch nicht durch die Gründung ausländischer Gesellschaften, durch Konten im Ausland oder durch längere Geschäftsreisen.
Die einzige dauerhafte Möglichkeit, Steuern sparen durch Auswandern umzusetzen, besteht in der vollständigen Verlagerung der steuerlichen Ansässigkeit in ein anderes Land. Das bedeutet: Aufgabe des deutschen Wohnsitzes, tatsächliche Anwesenheit im neuen Land über mehr als die Hälfte des Jahres (in den meisten Ländern die 183-Tage-Regel) und Verlagerung des Mittelpunkts der Lebensinteressen.
Ansässigkeit ist mehr als die Abmeldung
Ein häufiges Missverständnis ist, dass die Abmeldung bei der deutschen Meldebehörde ausreicht. Das Steuerrecht prüft materiell, nicht formal: Wo befindet sich die Familie, wo ist das berufliche Zentrum, wo werden Entscheidungen getroffen, wo wird der Lebensalltag verbracht. Die bloße Abmeldung ohne echte Verlagerung führt in der Praxis nicht zur steuerlichen Nicht-Ansässigkeit – im schlimmsten Fall sogar zur Doppelbesteuerung.
Die Einspar-Hebel im Überblick
Wer Steuern sparen durch Auswandern plant, muss verstehen, welche Einkunftsarten er hat und welche Hebel dagegen bestehen. Die Einsparungen unterscheiden sich drastisch je nach Einkunftsstruktur.
| Land | Einkommensteuer | Sozialabgaben | Gesamtbelastung (ca.) |
|---|---|---|---|
| Deutschland | 45% + Soli + KiSt | hoch | 45–52% |
| Zypern (Non-Dom) | bis 35% progressiv | gering | 15–22% |
| Malta (Non-Dom) | bis 35% progressiv | moderat | 15–25% |
| VAE | 0% (bis 375k AED) | keine | 0–9% |
| Portugal (reguläre Residenz) | bis 48% | moderat | 25–45% |
| Nordmazedonien | 10% flat | moderat | 18–22% |
| Hongkong | max 17% | keine | 0–17% |
Unternehmensgewinne
Für Gewinne aus unternehmerischer Tätigkeit sind die Einsparungen am drastischsten. Die deutsche Gesamtsteuerbelastung einer GmbH liegt bei Vollausschüttung zwischen 48 und 49 Prozent (KSt plus GewSt plus Ausschüttungssteuer). Eine zypriotische Ltd. kommt seit der Steuerreform 2026 auf 15 Prozent plus reduzierte Ausschüttungssteuer von 5 Prozent für domizilierte Empfänger; Non-Doms bleiben auf Dividendenebene steuerfrei, die Gesamtbelastung entspricht daher den 15 Prozent Körperschaftsteuer. Eine VAE-Gesellschaft zahlt 0 bis 9 Prozent; eine nordmazedonische DOO zehn Prozent.
Kapitalerträge und Dividenden
Deutschland besteuert Kapitaleinkünfte mit 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Zypern erhebt für Non-Doms null Prozent auf Dividenden und Zinsen; Malta für Non-Doms ebenfalls null; die VAE null auf Privatkapitalerträge. Für vermögende Privatanleger sind die Einsparungen auf diesem Feld oft der wichtigste Hebel.
Arbeitslöhne
Für klassische Angestellte sind die Einsparungen oft kleiner als erwartet. Wer in Nordmazedonien als Angestellter verdient, zahlt zehn Prozent Einkommensteuer plus Sozialabgaben – in absoluten Beträgen häufig nicht wesentlich weniger als in Deutschland, weil die Löhne entsprechend niedriger sind. Nur bei Führungsgehältern, die sich international anpassen (Asien, Schweiz, VAE), entsteht ein echter Nettozuwachs.
Die Wegzugsbesteuerung: Die große Hürde
Wer Unternehmensanteile ab einem Prozent hält und ins Ausland zieht, löst die deutsche Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG aus. Die stillen Reserven in den Anteilen werden fiktiv realisiert und der Einkommensteuer unterworfen – auch wenn gar nichts verkauft wurde. Für viele Unternehmer ist das die größte Einzelposition auf dem Weg zur Auswanderung.
Die Stundungsregelung nach § 6 AStG
Bei einem Wegzug in einen EU-/EWR-Staat kann die Wegzugsbesteuerung in sieben Jahresraten zinsfrei gestundet werden (§ 6 Abs. 3 AStG in der seit 2022 geltenden Fassung). Bei tatsächlichem späterem Verkauf wird die Steuer dann fällig. Bei Umzug in Drittstaaten (VAE, Hongkong, Schweiz, UK nach Brexit, Singapur) greift die Stundung grundsätzlich nicht – die Steuer wird sofort fällig.
Strategien zur Vermeidung oder Minderung
Es gibt mehrere praktikable Wege, die Wegzugsbesteuerung zu reduzieren oder zu verlagern: Umstrukturierung der Anteile vor dem Wegzug (zum Beispiel in eine Familienstiftung), Umwandlung in eine Holdingstruktur, Reduzierung der Beteiligungsquote unter die Ein-Prozent-Schwelle oder Umzug in einen EU-Staat mit anschließender zweiter Migration. Jede dieser Strategien hat Kosten und Risiken; die Auswahl ist hochgradig einzelfallabhängig.
Substanz und CFC-Regeln: Die Illusion des Briefkastens
Wer Steuern sparen durch Auswandern über Gesellschaftsstrukturen im Ausland plant, muss verstehen: Die reine Briefkasten-Firma ist tot. Die deutschen Hinzurechnungsbesteuerungsregeln (§§ 7 ff. AStG), die EU-ATAD-Richtlinie und die globale BEPS-Initiative haben dafür gesorgt, dass passive Einkünfte in Niedrigsteuerländern Deutschland zugerechnet werden, wenn keine echte wirtschaftliche Tätigkeit vorliegt.
Das bedeutet konkret: Eine zypriotische Ltd., die aus Deutschland geführt wird, ohne dass in Zypern tatsächliche Geschäftstätigkeit, lokale Angestellte und eigene Entscheidungsstrukturen bestehen, wird von der deutschen Finanzverwaltung als funktionslose Konstruktion behandelt. Die Gewinne werden Deutschland zugerechnet und dort versteuert – der Steuervorteil ist fiktiv, dazu kommen Strafen und Zinsen.
Echte Substanz bauen
Wer eine ausländische Gesellschaft nutzen will, muss echte Substanz aufbauen: eigenes Büro, lokale Bankverbindung, mindestens eine lokal ansässige Person mit Entscheidungsbefugnis, lokale Buchführung, lokale Vertragsabschlüsse. Das ist keine triviale Investition und lohnt sich typischerweise erst ab einem Gewinnniveau von 150.000 bis 300.000 Euro jährlich.
Die ersten Jahre: Wo Fehler passieren
In den ersten zwei bis drei Jahren nach dem Wegzug sind die Risiken am höchsten. Das deutsche Finanzamt prüft solche Auswanderungen genau, auch weil die Wegzugsbesteuerung aus deutscher Sicht ein Verlust ist. Typische Fehlerquellen:
Verbleibende deutsche Wohnung. Wer eine Wohnung in Deutschland behält, die jederzeit bezugsbereit ist, riskiert die Feststellung eines weiterhin bestehenden deutschen Wohnsitzes. Die Wohnung muss entweder verkauft, dauerhaft vermietet oder nachweislich nicht für eigene Nutzung verfügbar gemacht werden.
Familie in Deutschland. Wenn der Ehepartner und die Kinder weiter in Deutschland leben, der Auswanderer selbst aber angeblich ausgewandert ist, wird die Ansässigkeit regelmäßig in Zweifel gezogen. Die Familie muss mit umziehen oder eine saubere Trennung nachgewiesen werden.
Zu häufige Deutschland-Aufenthalte. Die 183-Tage-Regel ist nur ein erster Anhaltspunkt. Wer 150 Tage im Jahr in Deutschland verbringt, eine Zweitwohnung nutzt und dort seinen persönlichen und beruflichen Schwerpunkt hat, wird regelmäßig als ansässig qualifiziert – auch wenn die formale 183-Tage-Schwelle nicht überschritten wird.
Der gläserne Ausländer
Das automatisierte Kontoinformationssystem (CRS) übermittelt deutschen Finanzbehörden jährlich Informationen über Konten, die ehemalige deutsche Steuerpflichtige im Ausland führen. Die Finanzverwaltung sieht also, wenn eine Person weiterhin nennenswerte Guthaben, Kapitalerträge und Kontobewegungen im Ausland hat. Das hilft bei der Plausibilitätsprüfung der Auswanderung – und entlarvt Scheinkonstruktionen.
Was Steuern sparen durch Auswandern realistisch kostet
Eine seriöse Steuerauswanderung ist ein Projekt mit echten Kosten, die gegen die Einsparungen zu stellen sind:
Einmalige Kosten. Beratung (typisch 10.000 bis 40.000 Euro je nach Komplexität), Wegzugsbesteuerung (variabel, oft sechsstellig bei wesentlichen Beteiligungen), Strukturierung einer ausländischen Gesellschaft (15.000 bis 30.000 Euro), Umzug, Wohnsitzaufbau.
Laufende Kosten. Laufende Beratung im neuen Land, Buchhaltung der ausländischen Gesellschaft (5.000 bis 20.000 Euro jährlich), Kosten für echte Substanz (Büro, Personal), höhere Lebenshaltungskosten in manchen Ländern, Reisekosten.
Die Faustregel: Wer weniger als 150.000 Euro Jahresgewinn realisiert oder weniger als 2 Millionen Euro Vermögen hat, für den rechnet sich eine aufwändige Auswanderungsstrukturierung meistens nicht. Ab 300.000 Euro Jahresgewinn oder 5 Millionen Vermögen werden die Einsparungen deutlich, ab einer Million Jahresgewinn oder 20 Millionen Vermögen wird es zur zwingenden wirtschaftlichen Notwendigkeit.
Diese Rechtslage gilt allgemein – Ihre Anwendung ist individuell.
Steuerrecht beantwortet Standardfragen mit Standardantworten. Die entscheidende Frage ist, wie die Regeln in Ihrem konkreten Fall greifen. Das klären wir in einem unverbindlichen Gespräch.
Ihren Fall besprechenDer Zeitrahmen
Eine saubere Steuerauswanderung braucht Zeit. Die typische Projektlaufzeit von der ersten strategischen Überlegung bis zum tatsächlichen Wegzug liegt zwischen sechs Monaten (einfache Fälle ohne Unternehmensbeteiligungen) und drei Jahren (komplexe Familien- und Unternehmensstrukturen). Die Phasen sind: Analyse der Ausgangssituation, Strategieentwicklung, Strukturierung, Umsetzung, Wegzug, Nachbetreuung.
Fazit
Steuern sparen durch Auswandern ist eine reale, substantielle Möglichkeit für Vermögensinhaber und Unternehmer mit relevanten Einkommen. Die Einsparungen können jährlich sechs- oder siebenstellige Beträge erreichen. Aber die Materie ist anspruchsvoll: Der Wegzug muss materiell, nicht formal erfolgen; die Wegzugsbesteuerung will gezielt navigiert werden; ausländische Strukturen brauchen echte Substanz; und der ständige Wechsel internationaler Regeln (ATAD, Pillar Two, Substanz-Tests) verlangt kontinuierliche Beobachtung. Wer diesen Weg ernsthaft gehen will, sollte früh mit einem erfahrenen Berater planen, Alternativen prüfen und den Schritt nicht als einmaliges Ereignis, sondern als mehrjährigen Strategieprozess betrachten.
Ab welchem Einkommen sich das Steuersparen durch Auswandern rechnet
Die häufigste Einstiegsfrage ist immer die gleiche: Ab welchem Jahreseinkommen lohnt sich der Aufwand? Die Antwort hängt von der Einkommensart ab, aber es lassen sich belastbare Schwellenwerte nennen.
Bei aktiven Unternehmereinkünften (Gewinne aus operativer Tätigkeit): Die Schwelle liegt bei rund 250.000 bis 300.000 Euro Jahresgewinn, um eine Auslandsstruktur über drei bis fünf Jahre rentabel zu amortisieren. Darunter übersteigen die einmaligen Wegzugs- und laufenden Substanzkosten die Ersparnisse. Zwischen 300.000 und 800.000 Euro Jahresgewinn wird die Auswanderung zunehmend attraktiv, Amortisation typischerweise in 18 bis 36 Monaten. Ab 800.000 Euro Jahresgewinn rechnet sich die Struktur binnen weniger Monate – die Frage ist dann nicht mehr „ob", sondern „wann" und „wie".
Bei passiven Kapitaleinkünften (Dividenden, Zinsen, Kursgewinne): Die Schwelle ist deutlich niedriger. Bereits ab 150.000 Euro jährlicher Dividenden- und Zinseinnahmen ist eine Zypern-Struktur mit Non-Dom-Status rentabel. Grund: Die Einsparung ist hier strukturell höher (in Deutschland 26,375 Prozent Abgeltungsteuer auf Dividenden, in Zypern null Prozent), während die Umsetzungskosten geringer sind – keine operative Gesellschaftsverlagerung, keine Mitarbeiter, geringere Substanzanforderungen.
Bei geplanten Veräußerungsgewinnen (Unternehmensverkauf, Großer Exit): Die Schwelle ist praktisch egal. Schon bei einem Exit-Erlös ab einer Million Euro rechtfertigt die mögliche Steuerersparnis (in Deutschland bis zu 28,5 Prozent, in Zypern null Prozent auf Anteile an Kapitalgesellschaften) jede denkbare Umsetzungskomplexität. Die Herausforderung ist hier nicht die Rentabilität, sondern das Timing – der Wegzug muss mindestens zwölf Monate vor dem geplanten Verkauf erfolgen, um die Struktur steuerlich zu festigen.
Die fünf häufigsten Fehleinschätzungen beim Steuersparen durch Auswandern
In Erstgesprächen begegnen uns fünf Fehleinschätzungen immer wieder – und jede einzelne kann ein ganzes Projekt kippen.
Erste Fehleinschätzung: „Ich melde mich in Deutschland ab, dann bin ich raus." Die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt ist administrativ – sie ist keine steuerliche Aussage. Die deutsche Steuerpflicht hängt am Wohnsitz nach § 8 AO und am gewöhnlichen Aufenthalt nach § 9 AO. Wer sich abmeldet, aber weiter eine Wohnung in Deutschland unterhält oder dort mehr als die Hälfte des Jahres verbringt, bleibt unbeschränkt steuerpflichtig. Die formale Abmeldung ist lediglich eine Konsequenz des tatsächlichen Wegzugs, nicht seine Ursache.
Zweite Fehleinschätzung: „Meine Familie bleibt vorerst in Deutschland, ich wohne im Ausland." Das ist der klassische Weg in die unbeabsichtigte Doppelansässigkeit. Nach deutschem Recht hat der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die auf tatsächliche Nutzung hindeuten (§ 8 AO). Eine Wohnung, in der die Ehefrau mit den Kindern lebt, ist rechtlich auch die Wohnung des Ehemanns – und begründet einen deutschen Wohnsitz, selbst wenn der Mann nur einmal im Quartal dort übernachtet. Die einzige Lösung ist der vollständige Mitzug der Kernfamilie oder eine echte räumliche und rechtliche Trennung (etwa formal geschiedene Ehe).
Dritte Fehleinschätzung: „Ich kann meine GmbH einfach weiterbetreiben." Das kann man – nur: Mit dem Wegzug des Geschäftsführers verlagert sich die Geschäftsleitung mit (§ 10 AO). Die GmbH wird dann im Ausland steuerpflichtig, es entstehen Betriebsstätten-Fragen, die deutsche Körperschaftsteuer kann teilweise entfallen, wird aber durch Steuern am neuen Wohnsitz ersetzt. Das funktioniert – aber nur, wenn es bewusst gestaltet wird. Wer die Geschäftsleitung versehentlich verlagert, hat meistens zwei Rechtsordnungen, die sich über die Zuständigkeit streiten, und am Ende mehr Steuern als vorher.
Vierte Fehleinschätzung: „In Dubai zahle ich null Prozent Steuern." Das war bis 2023 weitgehend richtig, stimmt heute nur noch eingeschränkt. Die Einführung der 9-Prozent-Körperschaftsteuer, die Pillar-Two-Regelung für größere Gesellschaften und die verschärften Substanzanforderungen haben die VAE zu einem echten Steuerstandort gemacht – mit immer noch attraktiven, aber nicht mehr nullen Sätzen. Wer heute in die VAE auswandert in der Erwartung, überhaupt keine Steuern zu zahlen, hat eine veraltete Vorstellung. Die tatsächliche Gesamtbelastung einer echten Dubai-Struktur mit Substanz liegt heute bei etwa 10 bis 15 Prozent – nah an Zypern, aber ohne die EU-Vorteile.
Fünfte Fehleinschätzung: „Das mache ich mit meinem deutschen Steuerberater." Die meisten deutschen Steuerberater sind hervorragende Experten für deutsches Steuerrecht. Sie kennen aber typischerweise die zypriotische Praxis nicht im Detail, verstehen die Substanz-Anforderungen der Freezones in den VAE nicht, und haben keinen laufenden Kontakt zu den relevanten Finanzbehörden im Zielland. Eine Auswanderung verlangt die Zusammenarbeit zwischen einem Berater, der die deutsche Ausgangsseite versteht, und einem Berater vor Ort, der die Zielseite beherrscht. Wer nur eine dieser beiden Seiten hat, hat eine halbe Beratung.
Welche Einkünfte lassen sich wirklich ausland-verlagern?
Ein realistischer Blick auf die Einkünfte-Seite: Nicht jede Einkommensart lässt sich durch Auswandern steueroptimieren, und die Differenz zwischen „theoretisch verlagerbar" und „praktisch verlagerbar" ist in der Beratungspraxis oft erheblich.
Gut verlagerbare Einkünfte: Dividenden aus breit gestreuten Portfolios (sofort nach Wegzug steuerlich anders behandelt), Zinsen aus Anleihen und Festgeldern (analog), Gewinne aus internationaler Beratungstätigkeit ohne physische Bindung, Einkünfte aus digitalen Geschäftsmodellen (E-Commerce, SaaS, Content), Veräußerungsgewinne aus Beteiligungen (bei sauberer Vorbereitung). Bei diesen Einkünften ist die steuerliche Neuverortung meist ohne größere operative Anpassung möglich.
Eingeschränkt verlagerbare Einkünfte: Gewinne aus einer deutschen operativen GmbH, Mieteinkünfte aus deutschen Immobilien, Einkünfte aus einer deutschen Arztpraxis oder einem stationären Handwerksbetrieb, Rentenzahlungen aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung. Bei diesen Einkünften bleibt die deutsche Besteuerung (ganz oder teilweise) nach den Regelungen der Doppelbesteuerungsabkommen erhalten. Man kann die persönliche Gesamtbelastung trotzdem optimieren, aber nicht die Einkünfte selbst befreien.
Schlecht verlagerbare Einkünfte: Einkünfte aus Tätigkeiten mit physischer Präsenzpflicht in Deutschland (stationärer Einzelhandel, lokaler Dienstleistungsbetrieb mit Laufkundschaft), beamtenähnliche Einkünfte, bestimmte Alterseinkünfte. Hier bietet die Auswanderung meist keinen steuerlichen Hebel, sondern nur einen Lebensstil-Hebel.
Die ehrliche Vorab-Analyse der eigenen Einkommensstruktur ist der wichtigste erste Schritt. Wer sie nicht macht, plant eine Auswanderung auf falschen Annahmen. Wer sie macht, weiß schon vor dem Beratungsgespräch, welche Größenordnungen realistisch sind.
Steuerliche Gesamtvergleiche – ehrliche Zahlen für drei Profile
Um die Dimensionen konkret zu machen, drei typische Profile mit ehrlichen Gesamtrechnungen (Zahlen gerundet, ohne Kirchensteuer, Stand 2026). Die folgende Übersichtstabelle fasst die Kern-Kennzahlen zusammen, die einzelnen Profile werden anschließend detailliert erklärt.
| Profil | Einkommen | Steuer DE | Steuer Zypern | Netto-Ersparnis/Jahr | Break-Even |
|---|---|---|---|---|---|
| A: Online-Unternehmer | 500.000 € Gewinn | ~242.000 € (48 %) | 75.000 € (15 %) | 147.000 € | < 12 Monate |
| B: Dividenden-Privatier | 600.000 € Ausschüttung | 158.250 € (26,4 %) | ~180 € (GHS) | 150.000 € | sofort |
| C: Exit-Unternehmer | 8 Mio. € Verkauf | 2,22 Mio. € (28,5 %) | ~1 Mio. € (Wegzugst.) | 1,2 Mio. € einmalig | einmalig |
Profil A: Ortsunabhängiger Online-Unternehmer, 500.000 Euro Jahresgewinn. In Deutschland: Kombinationsbelastung aus Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag auf GmbH-Ebene rund 30 Prozent = 150.000 Euro. Bei Ausschüttung an Gesellschafter weitere 26,375 Prozent Abgeltungsteuer auf 350.000 Euro Netto-Gewinn = 92.300 Euro. Gesamtbelastung Deutschland: etwa 242.000 Euro oder 48 Prozent. In Zypern mit Cyprus Limited und Non-Dom: 15 Prozent KSt auf 500.000 Euro = 75.000 Euro, Ausschüttung an Non-Dom-Gesellschafter null Prozent. Gesamtbelastung Zypern: 75.000 Euro oder 15 Prozent. Jährliche Ersparnis: 167.000 Euro. Laufende Zusatzkosten der Struktur auf Zypern: etwa 20.000 Euro. Netto-Ersparnis: 147.000 Euro pro Jahr.
Profil B: Privatier mit 1,2 Millionen Euro Dividendenportfolio, jährliche Ausschüttung 600.000 Euro. In Deutschland: 26,375 Prozent Abgeltungsteuer = 158.250 Euro jährlich. In Zypern mit Non-Dom-Status: null Prozent SDC auf Dividenden, aber GHS-Beitrag gedeckelt bei 180 Euro im Jahr. Gesamtbelastung Zypern: praktisch null. Jährliche Ersparnis: 158.000 Euro. Laufende Zusatzkosten: rund 8.000 Euro (Non-Dom-Administration, jährliche Steuererklärung). Netto-Ersparnis: 150.000 Euro pro Jahr. Über zehn Jahre: 1,5 Millionen Euro. Über die siebzehn Jahre Non-Dom-Status: 2,55 Millionen Euro.
Profil C: Unternehmer vor dem Verkauf seiner GmbH, Kaufpreis 8 Millionen Euro, Anschaffungskosten 200.000 Euro. Verkauf in Deutschland: Teileinkünfteverfahren auf 7,8 Millionen Euro Gewinn, 60 Prozent steuerpflichtig = 4,68 Millionen Euro × Spitzensteuersatz plus Soli rund 47,5 Prozent = 2,22 Millionen Euro. Verkauf nach Wegzug nach Zypern: null Prozent Kapitalertragsteuer auf Anteile an Kapitalgesellschaften. Netto-Ersparnis: 2,22 Millionen Euro abzüglich Wegzugsbesteuerung (Bewertung der Anteile zum Wegzugsstichtag) in Höhe von vielleicht 1 Million Euro bei sorgfältiger Gestaltung (statt 2,22 Millionen bei nachgelagertem Verkauf in Deutschland). Netto-Ersparnis gegenüber Deutschland: rund 1,2 Millionen Euro. Die gesamte Umzugsinvestition amortisiert sich aus einer einzigen Transaktion.
Diese drei Rechnungen zeigen die Bandbreite. Für Profil A geht es um nachhaltige Ersparnisse über viele Jahre. Für Profil B um substantielle passive Einkommensverbesserung. Für Profil C um eine einmalige, aber signifikante Optimierung eines geplanten Exits. In jedem Fall sind die Zahlen so, dass sich die Überlegung, seriös und mit fachlicher Begleitung, auf jeden Fall lohnt.